Die Investition
Die Investition
Die Investition in einem Hobby bleibt bei den Hobbybetreibenden, jedoch wer von einem Nutzungsrecht eine Schenkung erfahren möchte sollte eine gute Basis schaffen.
Auch im Nachhinein ist es nicht sinnvoll den Unfrieden zu suchen, da das Nutzungsrecht zurückgezogen werden kann, denn dann ist im Sinne der Schenkung keine Würdigung vorhanden. Die Unkosten werden vom Begünstigten getragen, auch wenn er sich nachträglich von den Bildwerken trennen muss.
Ein Anrecht ein Bildnis zu haben oder löschen zu lassen, weil man darauf abgebildet ist gibt es nicht. Dies gilt ausschließlich für das Veröffentlichen und Verbreiten deren Bildnisse. Auch hierbei ist das Persönlichkeitsrecht mit Ausnahmeregelungen belegt, um die Schikane gesetzlich zu vermeiden. Selbst Eltern sollten die Möglichkeit an schönen Erinnerungsbildern nicht unnötig verhindern, wenn diese in bester Qualität und Treue zur Vereinbarung getätigt werden. Nur weil heutzutage das Löschen von Bildnissen einfach ist (im Gegensatz zu den Filmen), hat noch immer keiner das Recht den "Fotografen" zu nötigen. Der "Fotograf" ist der Urheber am Bildwerk und genießt das Urheberrecht.
Auf einem digitalem Speichermedium der CD-Rom können 500 Bildwerke durchaus Platz finden und die Materialkosten inklusive eines Labels liegen bei 40 Eurocent. Wenn die ganze Arbeit mit dem Bildschutz und der Signierung nicht wäre, hört sich das digitale Fotografieren sehr lukrativ an.
Sicher, ein altes analoges System lohnt sich nicht noch aufzurüsten, wenn die digitale Welt schon lange angebrochen ist.